Anspruch und Wirklichkeit in den Integrationskursen
Hamburg, 9. Juli 2007
Seit Juli 2005 laufen die vom Bundesamt für Migration konzipierten und finanzierten Integrationskurse. Menschen, die als MigrantInnen neu in die Bundesrepublik kommen, sollen deutsche Sprachkenntnisse und „Kenntnisse über grundlegende Werte der deutschen Gesellschaft, zum politischen System und der Rechtsordnung der Bundesrepublik“ erwerben. Das kann nicht wettmachen, was in der Ausländerpolitik seit Jahrzehnten versäumt wurde, ist aber gewiss ein Schritt in die richtige Richtung – und für die betreffenden Migranten eine große Hilfe.
Liest man das Konzept zu diesen Kursen, kann man nur begeistert sein, auf welch hohem Niveau das Bundesamt diese Kurse ansiedeln will: „teilnehmerorientiert“, „binnendifferenziert“ und „handlungsorientiert“ soll der Unterricht sein, gestaltet von einer Lehrkraft, die über ein „breites Methodenrepertoire und ein „hohes methodisch-didaktisches Können“ verfügt. Nur Lehrkräfte mit abgeschlossenem DaZ (Deutsch-als-Zweitsprache)-Studium bzw. einer kostspieligen Zusatzqualifikation und mehrjähriger Unterrichtserfahrung sollen unterrichten. Die Ansprüche, die die Bundesregierung an diese Kurse stellt, sind also sehr hoch. Aber wie sieht es mit der Gegenleistung aus? Derzeit zahlt das Bundesamt für Migration pro Teilnehmer und Stunde in einem Integrationskurs exakt 2,05 Euro. Mit diesem Geld müssen sämtliche Kosten für Räume, Honorare, Beratung, Werbung, Kursferien, Unterrichtsmaterial etc. gedeckt werden.
Die Folge: Unterricht in überfüllten Klassen mit bis zu 25 Teilnehmern mit unterschiedlichstem Bildungshintergrund bzw. Lernerfahrung, mangelhafte Ausstattung der Kursräume hinsichtlich Lehrmaterial und Medien und Arbeitsbedingungen für das Lehrpersonal, die es jedem Dozenten, auch bei großer Motivation, hoher Kompetenz und langer Berufserfahrung, unmöglich macht, den „Integrationsauftrag“ zufriedenstellend auszufüllen. Ein Großteil der Lehrer in den Integrationskursen arbeitet auf Honorarbasis, also ohne soziale Absicherung, und für einen Stundenlohn, der Hartz IV durchaus attraktiv scheinen lässt: Neun Euro pro Stunde bleiben einem Honorarlehrer durchschnittlich nach Abzug aller Abgaben.
Diese Tatsachen und ihre negativen Folgen für alle am Integrationsprozess Beteiligten sind der Bundesregierung schon lange bekannt. So schreibt u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in ihrer Pressemitteilung vom 03. Mai 2006: dass … “Handlungsbedarf hinsichtlich eines qualitativ besseren und bedarfsgerechteren Angebots besteht. (..) Nur rund 40% der Kursabsolventen haben 2005 die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden und damit das Sprachniveau erreicht, das die Kurse gewährleisten sollen..“ Und kommt zu dem Schluss: „Um den Trägern ein kostendeckendes Arbeiten zu ermöglichen, sollte der Stundensatz pro Teilnehmer auf mindestens 3 Euro angehoben werden.“
(Initiative der Hamburger DaF-DozentInnen)